In der „Unionsliste“ invasiver Arten benennt die EU Tier- und Pflanzenarten, die mit ihrer Ausbreitung Lebensräume, Arten oder Ökosysteme beeinträchtigen und daher der biologischen Vielfalt schaden können. Sie wurde 2019 von 49 auf 66 Arten erweitert. Die Unionsliste benennt jene invasiven Arten, für die nach der zugrunde liegenden EU-Verordnung Mindeststandards zur besseren Vorbeugung, Früherkennung, Monitoring und Management gelten. So soll die Kontrolle und Verringerung möglicher Schäden verbessert werden. Auf der Liste steht auch der Götterbaum, der in manchen Augustdorfer Gärten heimisch geworden ist. Über die Liste wurde seit der Veröffentlichung eines ersten Entwurfs, den die EU-Kommission nach Beratung mit den Mitgliedstaaten und zahlreichen Expertengremien im August 2015 vorlegte, intensiv gestritten. Hauptkritikpunkt: Die gelisteten Arten machen nur einen Bruchteil der
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