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Die Augustdorfer CDU-Fraktion hat in einem Antrag an die Gemeindeverwaltung darum gebeten, bei der Neuanlage von Kinderspielplätzen Aufstiegshilfen so zu konstruieren, dass auch Kinder unter drei Jahren sicher die Spielgeräte benutzen können. Über diesen Antrag wurde jetzt im Gemeinderat gesprochen. „Die Verwaltung wird beauftragt, bei zukünftigen Neuanschaffungen oder Austausch von Spielgeräten auf einen verbesserten und sichereren Aufstieg zu achten“, heißt es in der Beschlussvorlage. Einstimmig haben die Gemeinderatsmitglieder dem zugestimmt.
Die CDU schreibt zur Begründung ihres Antrag: „Auch bei aller Sorgfaltspflicht der Eltern, ist es angezeigt, Aufstiege von Spielgeräten so zu gestalten, dass ein Ab- oder Durchrutschen durch die Leitersprossen verhindert wird. Die Entwicklung der motorischen Fähigkeiten und die Erziehung zu einem gesunden Selbstvertrauen werden bei Kleinkindern dadurch positiv entwickelt.“
Dazu schreibt die Gemeindeverwaltung: „Die Spielgeräte auf den Spielplätzen der Gemeinde wurden überwiegend als Paket (zum Beispiel ein Stück Rutschenturm mit Rutsche und Leiter) beschafft. Dies hat den Vorteil, dass die Spielgeräte als Paket zugelassen sind und alle notwendigen Zertifizierungen vorliegen. Sämtliche im Gemeindebesitz befindlichen Spielgeräte werden regelmäßig durch den Bauhof visuell auf Gefährdungen geprüft. Weiterhin wird einmal jährlich eine Prüfung durch eine sachkundige Firma durchgeführt. Die bislang vorliegenden Prüfberichte weisen keine Gefährdung der Kinder im Bereich der Leitern und Aufstiegshilfen auf. Die Verwaltung wird nichts desto trotz bei Neuanschaffungen von Spielgeräten auf einen noch sicheren Aufstieg achten.“
Einstimmig haben alle Ratsmitglieder dem zugestimmt. Eine Anmerkung werfen FDP und Aufbruch C in den Raum. „Bei der Sicherheit macht man keine Kompromisse und gerade bei Kinderspielplätzen darf nichts dem Zufall überlassen werden. Deshalb unterliegen öffentliche Kinderspielplätze gewissen Normen“, gibt Roger Ritter von der FDP-Fraktion zu bedenken. Diese Normen, die auch die Sicherheit betreffen, müssten Betreiber von Kinderspielplätzen zwingend einhalten und auch regelmäßig kontrollieren.
Roger Ritter erinnert aber auch daran, dass Spielplätze nach verschiedenen Altersstufen zu planen seien und nicht jede Alterststufe für jedes Spielgerät geeignet sei. „Gerade Spielflächen für Kinder unter drei Jahren sollten separat oder aber eindeutig gekennzeichnet sein“, sagt er. Außerdem erinnert er daran, dass Kinder, insbesondere die unter drei Jährigen, einer gesetzlichen Aufsichtspflicht unterliegen, der Eltern und Großeltern auch beim Spielplatzbesuch nachkommen müssen. „Die Aufsichtsperson regelt, welches Gerät vom Kind benutzt werden kann und darf“, sagt Ritter. Die Gemeinderatsmitglieder halten die Augustdorfer Spielplätze aber grundsätzlich für sicher.